Sportjugend im SportBund Leverkusen e.V.Jugendordnung der Sportjugend im SportBund Leverkusen e.V. §1 Mitglieder der Sportjugend sind alle Jugendabteilungen der dem SportBund Leverkusen e. V. angeschlossenen Sportvereine. §2 Die Sportjugend fuhrt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Sportjugend sind insbesondere a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit §3 Organe Organe der Sportjugend sind: - der Jugendtag §4 a) Jugendtage können abgehalten werden als ordentliche und außerordentliche Jugendtage . Sie sind das höchste Organ der Sportjugend Die Vereine entsenden
c) Die Aufgaben der Jugendtage sind Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses
Der Zeitpunkt des Jugendtages ist so festzulegen, dass er im ersten Halbjahr eines jeden Jahres, 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung des SportBundes stattfindet. Auf Antrag eines Drittels der aktuellen richtig stimmberechtigten Vereine des Jugendtages oder eines mit 50 % der Stimmen gefassten Beschluss des Jugendausschusses muss ein außerordentlicher Jugendtag innerhalb von 2 Wochen mit einer Ladungsfrist von 7 Tagen stattfinden. Der Jugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Delegierten beschlussfähig. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter vorher festgestellt ist. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. § 5 Der Jugendausschuss der Sportjugend besteht aus: Der Vorsitzende ist Mitglied im erweiterten Vorstand des SportBundes Leverkusen e.V. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden vom Jugendtag für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Jugendausschuss ist zuständig für Jugendangelegenheiten im SportBund Leverkusen. Er erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtages. Er ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag verantwortlich. Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte aller Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung Binnen 2 Wochen einzuberufen.. |

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