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Sonntag, 5. September 2010

Sportjugend im SportBund Leverkusen e.V.

Jugendordnung der Sportjugend im SportBund Leverkusen e.V.

§1
Mitgliedschaft

Mitglieder der Sportjugend sind alle Jugendabteilungen der dem SportBund Leverkusen e. V. angeschlossenen Sportvereine.

§2
Aufgaben

Die Sportjugend fuhrt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Aufgaben der Sportjugend sind insbesondere    

a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
c)  Beratung und Unterstützung der angeschlossenen Vereine und deren Jugendwarte
d) Vertretung der Mitglieder gegenüber allen für die Jugend zuständigen Ämtern, gegenüber der Sportjugend im LandesSportBund und der deutschen Sportjugend
e)  Schulung der Vereinsjugendwarte und Betreuer zur Erkennung der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft
f)   Entwicklung neuer Formen des Sports und  Bildung
g) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen und deren Trägern
h) Pflege internationaler Verständigung

§3
Organe

Organe der Sportjugend sind:

- der Jugendtag
- der Jugendausschuss

§4
Jugendtag

a)   Jugendtage können abgehalten werden als  ordentliche und außerordentliche Jugendtage .  Sie sind das höchste Organ der Sportjugend
b) Sie bestehen aus den delegierten und stimmberechtigten Vertretern der Jugendabteilungen der angeschlossenen Vereine.    

Die Vereine entsenden

  • bis 50 jugendliche Mitglieder l Delegierten
  • bis 300 jugendliche Mitglieder 2 Delegierte
  • über 300 jugendliche Mitglieder 3 Delegierte

            
Maßgebend für die Anzahl der Delegierten sind die jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre nach der jeweils aktuellen Bestandserhebung des LandesSportBund NW.
Vereine mit weiblichen und männlichen Jugendlichen sollten dem jeweiligen Stärkeverhältnis entsprechend weibliche und/oder männliche Delegierte entsenden.
Jeder Delegierte hat eine Stimme.

c)  Die Aufgaben der Jugendtage sind

Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses
Entgegennahme der Bericht und des Kassenabschlusses des Jugendausschusses Beratung der Jahresabrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
Entlastung des Jugendausschusses
Wahl des Jugendausschusses
Beschlussfassung über vorliegende Anträge


d)  Der ordentliche Jugendtag findet einmal jährlich statt. Er wird 2 Wochen vorher schriftlich durch den Vorsitzenden desJugendausschusses unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.

Der Zeitpunkt des Jugendtages ist so festzulegen, dass er im ersten Halbjahr eines jeden Jahres, 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung des SportBundes stattfindet.

Auf Antrag eines Drittels der aktuellen richtig stimmberechtigten Vereine des Jugendtages oder eines mit 50 % der Stimmen gefassten Beschluss des Jugendausschusses muss ein außerordentlicher Jugendtag innerhalb von 2 Wochen mit einer Ladungsfrist von 7 Tagen stattfinden.

Der Jugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Delegierten beschlussfähig. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter vorher festgestellt ist.

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 5
Jugendausschuss

Der Jugendausschuss der Sportjugend besteht aus:
-    dem/der Vorsitzenden                                                     
-    dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
-    dem/der Jugendwart/in
-    dem / Kassenwart/in

Der Vorsitzende ist Mitglied im erweiterten Vorstand des SportBundes Leverkusen e.V. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden vom Jugendtag für die Dauer von 4 Jahren gewählt.    

Der Jugendausschuss ist zuständig für Jugendangelegenheiten im SportBund Leverkusen. Er   erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtages. Er ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag verantwortlich.

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte aller Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung Binnen 2 Wochen einzuberufen..


Vorstand des SportBund Leverkusen e.V.  Juni 2009

 
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