Politische GremieDie Sozialraum AGs:Die Sozialraumarbeitsgemeinschaften haben sich aus den ehemaligen Stadtteilkonferenzen Wiesdorf, Manfort, Küppersteg/Bürrig , Hitdorf, Reindorf, Opladen, Quettingen, Lützenkirchen, Bergisch Neukirchen, Steinbüchel, Schlebusch /Waldsiedlung und Alkenrath. Die AGs haben die Aufgabe, die vorhanden Ressourcen zu erschließen und effektiv zu vernetzen ( Sport, Kultur, Kirchen, Verbänden, Politik und Verwaltung ) und für die Arbeit der Jugendhilfe nutzbar zu machen. Ziel ist es für die Kinder und Jugendendlichen zeitnahe und aktuelle Angebote für den jeweiligen Stadtteil zu entwickeln und die Ideen an den JHA weiterzuleiten. Die AGs sollen sich einmal im Quartal treffen.
Kinder und JugendringAufgaben des Kinder- und Jugendringes:
Der Kinder- und Jugendring Leverkusen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigt Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendring (KJR) Die Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendring Leverkusen können interessierte Jugendverbände und Jugendorganisationen erwerben. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KJR sind: a) Die Bereitschaft zum Einsatz für die Verwirklichung eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates.
Kinder- und JugendhilfeausschußDer Jugendhilfeausschuss ( JHA ) ist neben der Jugendamtsverwaltung Teil des zweigliedrigen Jugendamts. Er ist das zentrale Gremium, in dem Jugendhilfe koordiniert, geplant und gesteuert wird. In seiner Funktion als Schaltstelle wirkt der JHA bei der Gestaltung der Jugendpolitik des Rates und Bezirksvertretungen mit, macht Vorgaben für die Verwaltung des Jugendamtes und kontrolliert deren Umsetzung. Der JHA ist zuständig bei der Jugendhilfeplanung und die Förderung der aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie die Beschäftigung mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Der JHA hat das Recht an den Rat Anträge zu stellen, Entscheidet mit bei der Berufung des Leiters des Jugendamtes und kann Beschlüsse zur Jugendhilfe fassen sowie auch Einzelbeschlüsse der laufenden Verwaltung. |

Politische Gremien